{"id":376,"date":"2014-06-26T17:47:02","date_gmt":"2014-06-26T15:47:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.club-der-goettinger-wirtschaft.de\/?page_id=376"},"modified":"2025-09-26T09:47:04","modified_gmt":"2025-09-26T07:47:04","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.club-der-goettinger-wirtschaft.de\/?page_id=376","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div class=\"flex_column av_one_full  flex_column_div first  avia-builder-el-0  el_before_av_one_full  avia-builder-el-first  \" ><div style='padding-bottom:10px; font-size:30px;' class='av-special-heading av-special-heading-h3  blockquote modern-quote  avia-builder-el-1  avia-builder-el-no-sibling  av-inherit-size '><h3 class='av-special-heading-tag '  itemprop=\"headline\"  >Satzung<\/h3><div class='special-heading-border'><div class='special-heading-inner-border' ><\/div><\/div><\/div><\/div>\n<div class=\"flex_column av_one_full  flex_column_div first  avia-builder-el-2  el_after_av_one_full  el_before_av_one_full  column-top-margin\" ><section class=\"av_textblock_section \"  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock  '   itemprop=\"text\" ><p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen: Club der G\u00f6ttinger Wirtschaft e.V.<\/p>\n<p>2. Er hat seinen Sitz in G\u00f6ttingen. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes G\u00f6ttingen eingetragen.<\/p>\n<p>3. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein ist ein Zusammenschluss von Unternehmen und F\u00fchrungskr\u00e4ften der Wirtschaft sowie der Universit\u00e4t mit dem Zweck, die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange seiner Mitglieder zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>2. Der Verein ist politisch und religi\u00f6s neutral und steht in allen seinen Belangen auf demokratischer Grundlage.<\/p>\n<p>3. Zur Zweckverfolgung wird der Verein u.a. gesellschafts- und wirtschaftsrechtliche sowie soziale und kulturelle Themen zur Diskussion aufgreifen, wirtschaftliche Veranstaltungen durchf\u00fchren. Erfahrungs- und Gedankenaustausch unter den Mitgliedern f\u00f6rdern und pflegen, u.a. auch bei geselligen Veranstaltungen.<\/p>\n<p>4. Die Verfolgung von erwerbswirtschaftlichen Zwecken ist ausgeschlossen. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins weder Beitr\u00e4ge noch Anteile des Verm\u00f6gens zur\u00fcck. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>5. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen einer durch die Mitgliederversammlung zu bestimmenden Organisation zu, die ausschlie\u00dflich gemeinn\u00fctzige Zwecke verfolgt und die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr diesen Zweck zu verwenden hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1. Mitglieder k\u00f6nnen alle nat\u00fcrlichen Personen werden.<\/p>\n<p>2. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand zu richten. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er ist berechtigt, einen Antrag auf Aufnahme ohne Angabe von Gr\u00fcnden abzulehnen.<\/p>\n<p>3. Der Verein kann Ehrenmitgliedschaften vergeben. Das Vorschlagsrecht steht jedem Mitglied des Vereins zu. \u00dcber die Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>4. Dem Ehrenmitglied stehen die gleichen Rechte und Pflichten mit Ausnahme von \u00a7 5 zu.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.<\/p>\n<p>2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres erkl\u00e4rt werden, wobei eine K\u00fcndigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.<\/p>\n<p>3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn er seinen finanziellen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verein trotz schriftlicher Mahnung mit Androhung des Ausschlusses nicht nachkommt oder schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt.<\/p>\n<p>4. Das Mitglied ist von der Ausschlussabsicht schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde zu unterrichten. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme vor Erlass des Beschlusses zu geben. Der Beschluss des Vorstandes ist schriftlich zu begr\u00fcnden und dem Mitglied zuzusenden. Gegen den Beschluss kann das Mitglied Berufung an die Mitgliederversammlung einlegen. Die n\u00e4chste regul\u00e4re Mitgliederversammlung entscheidet \u00fcber den Ausschluss.<\/p>\n<p>5. Das Erfordernis der schriftlichen Erkl\u00e4rung ist mit Zusendung einer E-Mail erf\u00fcllt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Mitgliederbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>1. Es werden von den Mitgliedern Jahresbeitr\u00e4ge erhoben. \u00dcber die H\u00f6he der Mitgliederbeitr\u00e4ge entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>2. Die Jahresbeitr\u00e4ge sind zu Beginn des jeweiligen Gesch\u00e4ftsjahres f\u00e4llig.<\/p>\n<p>3. Der Vorstand kann Jahresbeitr\u00e4ge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Organe des Vereines<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind der Vorstand, der Beirat und die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.<\/p>\n<p>2. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen kann den Verein allein vertreten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Zust\u00e4ndigkeit des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch Satzung einem anderen Organ des Vereins \u00fcbertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>a.) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung;<br \/>\nb.) Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung;<br \/>\nc.) Buchf\u00fchrung, Erstellung des Jahresberichtes;<br \/>\nd.) Beschlussfassung \u00fcber die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern;<\/p>\n<p>2. In allen unterj\u00e4hrlichen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung f\u00fcr den Verein soll der Vorstand eine Beschlussfassung des Beirates herbeif\u00fchren.<\/p>\n<p>3. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft in der Jahreshauptversammlung \u00fcber Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung.<\/p>\n<p><strong><br \/>\n\u00a7 9 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren, gerechnet von der Wahl an, gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen. Bei Einverst\u00e4ndnis der Mitgliederversammlung darf eine Blockwahl erfolgen. Zu Vorstandsmitgliedern k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins gew\u00e4hlt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes.<\/p>\n<p>2. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Vorstand f\u00fcr die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen einen Nachfolger berufen. Dies gilt auch, wenn ein Vorstandsmitglied sein Amt vorzeitig niederlegt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Beschl\u00fcsse des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand beschlie\u00dft in Sitzungen, die vom Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied einberufen werden.<\/p>\n<p>2. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig bei Anwesenheit von mindestens zwei seiner Mitglieder. Er entscheidet mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstandsvorsitzende.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Beirat<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Beirat wird vom Vorstand ernannt.<\/p>\n<p>2. Der Beirat unterst\u00fctzt den Vorstand in seiner Arbeit.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>1. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p>2. Der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung gem\u00e4\u00df Ziffer 1 unterliegen:<\/p>\n<p>a.) die Genehmigung der Jahresrechnung,<br \/>\nb.) die Entlastung des Vorstandes,<br \/>\nc.) Wahl des Vorstandes,<br \/>\nd.) die Wahl eines Kassenpr\u00fcfers,<br \/>\ne.) die Festsetzung des Jahresbeitrages,<br \/>\nf.) Beschlussfassung \u00fcber die Berufung gegen einen Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstandes,<br \/>\ng.) die Berufung zum Ehrenmitglied<\/p>\n<p>3. Eine \u00be Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder bedarf es bei der Beschlussfassung \u00fcber:<br \/>\na.) \u00c4nderung der Satzung und Aufl\u00f6sung des Vereins,<br \/>\nb.) Abberufung eines Mitgliedes des Vorstandes<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13<\/strong><\/p>\n<p>1. Einmal im Jahr, m\u00f6glichst im ersten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Das Erfordernis der Schriftform ist durch E-Mail-Versand erf\u00fcllt. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Anschrift gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<\/p>\n<p>2. Die Mitgliederversammlung ist in der Regel als Pr\u00e4senzveranstaltung durchzuf\u00fchren. In begr\u00fcn\u00addeten Ausnahmef\u00e4llen kann allerdings eine virtuelle Mitgliederversammlung oder auch eine Hybridversammlung (Pr\u00e4senzveranstaltung mit der M\u00f6glichkeit der virtuellen Zuschaltung) ab\u00adgehalten werden. Hier\u00fcber entscheidet der Vorstand nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen. Begr\u00fcn\u00addete Ausnahmef\u00e4lle sind insbesondere Pandemien oder andere Ereignisse von solcher Schwere und Ausma\u00df, dass ein pers\u00f6nliches zusammentreffen aus Gr\u00fcnden der k\u00f6rperlichen Unver\u00adsehrtheit, Gesundheit oder der Sicherheit nicht angezeigt erscheint. Den Mitgliedern ist in der Einladung mitzuteilen, ob es sich um eine virtuelle Mitgliederversammlung handelt bzw. eine Hybridveranstaltung. Die Gr\u00fcnde sind hierbei zu erl\u00e4utern. Wenn sich die Gr\u00fcnde erst nach Absendung der Einladung ergeben, ist unverz\u00fcglich im Rahmen einer Umladung den Mitglie\u00addern hier\u00fcber Mitteilung zu machen. Abstimmungen auf einer virtuellen Mitgliederversammlung oder einer Hybridveranstaltung k\u00f6nnen per Brief, per E-Mail oder digital bzw. durch Handzei\u00adchen oder Stimmkarte durchgef\u00fchrt werden. Die Form der Abstimmung wird im Vorfeld vom Vorstand festgelegt und den Mitgliedern in der Einladung mitgeteilt.<\/p>\n<p>3. Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Erg\u00e4nzung bekannt zugeben. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Versammlung.<\/p>\n<p>4. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung, von einem anderen Vorstandsmitglied, geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung f\u00fcr die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss \u00fcbertragen werden.<\/p>\n<p>5. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn 1\/10 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde beantragen.<\/p>\n<p>6. Der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden von einem von dem jeweils im Einzelfall gem\u00e4\u00df \u00a7 12 Abs. 3 legitimierten Versammlungsleiter zu bestimmenden, in der Versammlung anwesenden Mitglied protokolliert. Die Richtigkeit des Protokolls wird durch die Unterschrift des das Protokoll f\u00fchrenden Mitgliedes und des Versammlungsleiters best\u00e4tigt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, die mit der Beitrittserkl\u00e4rung kundgegebenen pers\u00f6nli\u00adchen Daten, sowie auch sp\u00e4ter mitgeteilte \u00c4nderungen, f\u00fcr Zwecke der Verwaltung und Orga\u00adnisation des Vereins in eigenen EDV-Systemen zu speichern. Die Vorstandsmitglieder sind nicht berechtigt die Daten f\u00fcr andere Zwecke als die des Vereins zu nutzen. Bei Wechsel des Vorstandes werden diese Daten an den neuen Vorstand weiter gegeben.<\/p>\n<p>2. Die Mitglieder werden auf der Internetseite des Vereins mit: Name, Anschrift, Verlinkung zur eigener Internetseite und E-Mail-Adresse eingetragen. Mitglieder, die keine Aufnahme in die auf der Internetseite des Vereins ver\u00f6ffentlichte Mitgliederliste w\u00fcnschen, haben dieses dem Vor\u00adstand schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p>3. Weitere rechtlich erforderliche Regelungen zum Datenschutz werden bei Bedarf auf der Inter\u00adnetseite ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15<\/strong><\/p>\n<p>Diese Satzung tritt mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n<p>G\u00f6ttingen, den 05.05.2022<\/p>\n<p>Eintragung im Vereinsregister<\/p>\n<\/div><\/section><\/div><div class=\"flex_column av_one_full  flex_column_div first  avia-builder-el-4  el_after_av_one_full  avia-builder-el-last  column-top-margin\" ><\/div><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-376","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.club-der-goettinger-wirtschaft.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/376","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.club-der-goettinger-wirtschaft.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.club-der-goettinger-wirtschaft.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.club-der-goettinger-wirtschaft.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.club-der-goettinger-wirtschaft.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=376"}],"version-history":[{"count":22,"href":"https:\/\/www.club-der-goettinger-wirtschaft.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/376\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":896,"href":"https:\/\/www.club-der-goettinger-wirtschaft.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/376\/revisions\/896"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.club-der-goettinger-wirtschaft.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=376"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}